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Seligenstadt: sofort bezugsfertig !!! gepflegtes, älteres Einfamilienhaus in ruhiger Wohnlage zu verkaufen
Objekt-Nr.: D14028C
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Basisinformationen
Adresse:
DE-63500 Seligenstadt
Offenbach
Hessen
Offenbach
Hessen
Preis:
579.500 €
Wohnfläche ca.:
100 m²
Grundstück ca.:
500 m²
Zimmeranzahl:
4
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Haustyp:
Einfamilienhaus
Etagenanzahl:
2
Provisionspflichtig:
ja
Provision:
3,57% inkl. 19% MWST. vom Käufer zu zahlen
Küche:
Einbauküche
Bad:
Wanne
Anzahl Schlafzimmer:
2
Anzahl Badezimmer:
2
Terrasse:
1
Gäste-WC:
ja
Dachboden:
ja
Keller:
voll unterkellert
Anzahl der Parkflächen:
1 x Außenstellplatz; 1 x Garage
Möbliert:
nein
Letzte Modernisierung/ Sanierung:
2024
Qualität der Ausstattung:
normal
Baujahr:
1950
Zustand:
gepflegt
Heizung:
Zentralheizung
Befeuerungsart:
Gas
Energieausweistyp:
Energieausweis liegt zur Besichtigung vor
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Sind Sie auf der Suche nach Ihrem persönlichen Traumhaus, das mit viel Charme und einem wunderschön angelegten Garten begeistert? Ja, dann haben wir für Sie ein sehr gutes Kaufangebot in der beliebten Stadt Seligenstadt“. Hier haben Sie die Gelegenheit, sich Ihren Traum zu verwirklichen! Auf einem sonnigen Grundstück von ca. 500 m² erwartet Sie ein Rückzugsort, der zum Wohlfühlen und Entspannen einlädt. Der neu angelegte Garten bietet nicht nur Platz zur Erholung, sondern auch die perfekte Kulisse für gesellige Stunden im Freien. Das aus dem Jahr 1955 in solider Massivbauweise errichtete Einfamilienhaus wurde im Jahr 2023 liebevoll und aufwendig saniert. Unter anderem wurden überall hochwertige Kupferleitungen verlegt. Das Haus ist frei und nun wieder bezugsfertig. Mit einer geräumigen Garage und einer optimalen Anordnung der Räume eignet sich die Immobilie ideal für eine kleine Familie. Eine sehr gute und schnelle Verkehrsanbindung über die Autobahnen ermöglicht es Ihnen, schnell die Städte Frankfurt, Offenbach, Hanau und Aschaffenburg zu erreichen. Auch das öffentliche Verkehrsnetz ist in Seligenstadt sehr gut ausgebaut. Wenn Sie Interesse an diesem einzigartigen Angebot haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen dieses reizvolle Einfamilienhaus mit viel Potenzial in Seligenstadt.
Ausstattung:
Verkaufspreis: 579.500, - Euro
Baujahr: 1955
Grundstücksfläche: 500m²
Wohnfläche gesamt: 100 m²
Status des Hauses: unbewohnt
Zustand/Qualität des Hauses: gut
Anzahl der Stellflächen: 1
Anzahl der Garagen: 1
Bodenbeläge: Fliesen und Holzböden
Elektro: im ganzen haus wurden neue Kupferleitungen eingezogen
- Großzügiges, freistehendes Einfamilienhaus
- sofort bezugsfähig
- Geräumige Garage
- Gasheizung
- Keller mit Außentreppe und Innentreppe
- Wohn- und Esszimmer
- Schlafzimmer mit Einbauschrank (möbliert)
- Kinderzimmer
- Abstellraum im Obergeschoss
- Dachboden
- Großes Badezimmer
- Einbauküche
- Zwei Gäste-WCs
- Waschraum im Keller
- Zusätzliche Kellerräume
Baujahr: 1955
Grundstücksfläche: 500m²
Wohnfläche gesamt: 100 m²
Status des Hauses: unbewohnt
Zustand/Qualität des Hauses: gut
Anzahl der Stellflächen: 1
Anzahl der Garagen: 1
Bodenbeläge: Fliesen und Holzböden
Elektro: im ganzen haus wurden neue Kupferleitungen eingezogen
- Großzügiges, freistehendes Einfamilienhaus
- sofort bezugsfähig
- Geräumige Garage
- Gasheizung
- Keller mit Außentreppe und Innentreppe
- Wohn- und Esszimmer
- Schlafzimmer mit Einbauschrank (möbliert)
- Kinderzimmer
- Abstellraum im Obergeschoss
- Dachboden
- Großes Badezimmer
- Einbauküche
- Zwei Gäste-WCs
- Waschraum im Keller
- Zusätzliche Kellerräume
Lage:
Seligenstadt eine liebenswerte Stadt zum Wohnen:
Historischer Charme: Seligenstadt ist bekannt für seine gut erhaltene Altstadt mit historischen Gebäuden, malerischen Gassen und einer reichen Geschichte. Der historische Charme zieht viele Käufer an, die ein lebendiges kulturelles Umfeld schätzen.
Zentrale Lage: Die Stadt liegt in einer attraktiven Lage im Bundesland Hessen, mit guter Anbindung an größere Städte wie Frankfurt am Main und Offenbach. Die Nähe zu wichtigen Verkehrswegen macht Seligenstadt zu einem idealen Wohnort für Pendler.
HoheLebensqualität: Seligenstadt bietet eine hohe Lebensqualität mit zahlreichen Freizeitmöglichkeiten, Parks und naturnahen Erholungsgebieten. Die Kombination aus städtischem Leben und ländlichem Flair macht die Stadt besonders attraktiv für Familien.
Gute Infrastruktur: Die Stadt verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur, einschließlich Schulen, Kindergärten, medizinischen Einrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten. Dies ist ein wichtiger Faktor für viele Hauskäufer, insbesondere für Familien.
Freundliche Gemeinschaft: Die Bewohner von Seligenstadt wohnen in einer freundlichen und einladenden Gemeinschaft. Das gesellschaftliche Leben, lokale Veranstaltungen und der aktive Vereinsleben fördern ein starkes Gemeinschaftsgefühl.
Vielfältiges Immobilienangebot: In Seligenstadt gibt es eine Vielzahl von Immobilienoptionen, von historischen Häusern bis hin zu modernen Neubauten. Dies ermöglicht es Käufern, ein Zuhause zu finden, das ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.
Schöne Umgebung: Die malerische Umgebung des Mains, einschließlich des nahegelegenen Spessarts und dessen Wander- und Radwege, bietet zahlreiche Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten, was für viele Kaufinteressenten ein großer Anreiz ist.
Wirtschaftliche Stabilität: Das Rhein-Main-Gebiet hat eine stabile wirtschaftliche Lage, was ein positives Umfeld für Investitionen in Immobilien in der Region schafft.
Historischer Charme: Seligenstadt ist bekannt für seine gut erhaltene Altstadt mit historischen Gebäuden, malerischen Gassen und einer reichen Geschichte. Der historische Charme zieht viele Käufer an, die ein lebendiges kulturelles Umfeld schätzen.
Zentrale Lage: Die Stadt liegt in einer attraktiven Lage im Bundesland Hessen, mit guter Anbindung an größere Städte wie Frankfurt am Main und Offenbach. Die Nähe zu wichtigen Verkehrswegen macht Seligenstadt zu einem idealen Wohnort für Pendler.
HoheLebensqualität: Seligenstadt bietet eine hohe Lebensqualität mit zahlreichen Freizeitmöglichkeiten, Parks und naturnahen Erholungsgebieten. Die Kombination aus städtischem Leben und ländlichem Flair macht die Stadt besonders attraktiv für Familien.
Gute Infrastruktur: Die Stadt verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur, einschließlich Schulen, Kindergärten, medizinischen Einrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten. Dies ist ein wichtiger Faktor für viele Hauskäufer, insbesondere für Familien.
Freundliche Gemeinschaft: Die Bewohner von Seligenstadt wohnen in einer freundlichen und einladenden Gemeinschaft. Das gesellschaftliche Leben, lokale Veranstaltungen und der aktive Vereinsleben fördern ein starkes Gemeinschaftsgefühl.
Vielfältiges Immobilienangebot: In Seligenstadt gibt es eine Vielzahl von Immobilienoptionen, von historischen Häusern bis hin zu modernen Neubauten. Dies ermöglicht es Käufern, ein Zuhause zu finden, das ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.
Schöne Umgebung: Die malerische Umgebung des Mains, einschließlich des nahegelegenen Spessarts und dessen Wander- und Radwege, bietet zahlreiche Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten, was für viele Kaufinteressenten ein großer Anreiz ist.
Wirtschaftliche Stabilität: Das Rhein-Main-Gebiet hat eine stabile wirtschaftliche Lage, was ein positives Umfeld für Investitionen in Immobilien in der Region schafft.
Provision:
Mit der Anfrage bei Gruber International Real Estate und durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Gruber International Real Estate, wird ein automatisch ein Maklervertrag geschlossen. Bei dem erfolgreichen Kaufabschluss durch einen notariellen Kaufvertrag wird dadurch eine Vermittlungs-, / Nachweisprovision in Höhe von 3,57 % inklusive der gesetzlichen MWST. auf den Kaufpreis vom Käufer fällig.
Anmerkung:
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
Website
Haftungsausschluss
Rechtswirksamkeit des Haftungsausschlusses Dieser Haftungsausschluss ist für alle Seiten des Internetangebotes von Gruber International Real Estate gültig und Teil des Internetangebotes, von dem aus auf diese Seiten verwiesen wurde. Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieses Dokumentes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, so bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
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Gruber International Real Estate übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Qualität oder Vollständigkeit der im Internetangebot präsentierten Informationen. Haftungsansprüche gegen Gruber Immobilien für Schäden jeglicher Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen oder durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen entstanden sind, werden hiermit ausgeschlossen. Gruber Immobilien behält es sich ausdrücklich vor, die bereitgestellten Informationen ohne Vorankündigung zu verändern, zu erweitern oder zu entfernen.
Verweise auf fremde Internetseiten
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Die Eingabe persönlicher (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) in dafür vorgesehene Formulare erfolgt seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Gruber International Real Estate verpflichtet sich, die Daten vertrauensvoll zu behandeln und an keine Dritten weiterzugeben.
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AGB:
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Gruber International Real Estate
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Gruber International Real Estate
§ 1 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie als Kauf- oder Pachtinteressant von einem oder mehreren Angeboten der Firma Gruber International Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigentümer/ Verkäufer/Verpächter direkt in Verbindung setzen. Mit Empfang des Angebotes –per Post, E- Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise- treten diese AGB in Kraft. Ist dem Kauf- oder Pachtinteressant das nachgewiesene Objekt/Unternehmen/Immobilie zum Zeitpunkt des Nachweises bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen. Hierbei hat er Zeitpunkt und Anbieter schriftlich zu benennen. Auf Verlangen ist Kenntnis und Zeitpunkt zu belegen. Wird das nachgewiesene Objekt später nochmals von Dritten angeboten, so hat der Auftraggeber dieses als bekannt zurückzuweisen, um die Kausalität der Maklertätigkeit nicht zu gefährden. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und gleichzeitig auch Anerkennung der AGB. Der Vertrag über ein nachgewiesenes Objekt ist uns sofort mitzuteilen.
§ 2 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma Gruber International ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma Gruber International bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma Gruber International zum Abschluss des Vertrages mit ursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar sofort und ohne Abzug nach Rechnungslegung. Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot festgelegten Courtage (Provision). Sofern weder eine Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) abgeschlossen wurde noch eine Courtage (Provision) im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 3 AGB. Bei Unternehmenskauf, Immobilienkauf, Warenabstand, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes/Unternehmen/Immobilie als Vertragsabschluss. Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma Gruber International der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt/Unternehmen/Immobilie des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. Die Courtage (Provision) ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt/Unternehmen/Immobilie übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt/Unternehmen/Immobilie erfolgt. Der Anspruch auf Courtage (Provision) bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
§ 3 Höhe der Courtage (Provision)
a.) Bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften beträgt die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Käufer 5,00 % vom Gesamtkaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere individuelle Provisions-Regelung im Exposé getroffen wurde.
b.) Bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften beträgt die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Objektnehmer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde, zwei Nettomonatsmieten bei Wohnimmobilien zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und drei Nettomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer; dies sind die vom Objektnehmer zu zahlenden Beträge zzgl. aller sonstigen Zuwendungen und geldwerten Leistungen, mit Ausnahme der Nebenkosten und etwaiger Mehrwertsteuer. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird diese Courtage (Provision) aufgrund der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet. Bei gewerblichen Mietverträgen mit einer Laufzeit von 3-5 Jahren ist eine Maklerprovision in Höhe e von 3,5 Nettomieten fällig und bei Verträgen von Mietdauer länger als 5 Jahre ist eine Maklerprovision von 5,95 % (5,95 von Hundert) inkl. 19% MWST des auf die Gesamtlaufzeit des entfallenden Mietzinses, höchsten jedoch auf die Gesamtlaufzeit von 10 Jahren fällig.
c.) Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters vereinbart, so ist eine weitere Maklercourtage (Maklerprovision) in Höhe einer Monatskaltmiete oder –Pacht zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer durch den Mieter oder Pächter zu zahlen.
d.) Bei der Vermittlung eines Vorkaufrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1,50 % bei Verträgen bis 100.000,00 € und 1,00 % bei Verträgen ab 100.000,00 € des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufrechtes weitere 2,50 % bei Verträgen bis 100.000,00 € und 2,00 % bei Verträgen ab 100.000,00 € des Kaufpreises, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu zahlen.
e.) Erfolgt aufgrund des Nachweises der Firma Gruber International der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber die Courtage (Provision) in Höhe wie unter § 3 a aufgeführt, des gezahlten Versteigerungserlöses zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung getroffen wurde.
f.) Bei Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechtes beträgt die Courtage (Provision) für den Erwerber 3,00 % vom Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 18-fache Jahreserbbauzins.
g.) Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zzgl. des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalwert der Rente).
h) Bei einen Verkauf des Warenbestandes oder des Mobiliars im Rahmen eines neuen Pachtvertrages beträgt die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den
Käufer 5,00 % vom Gesamtkaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere individuelle Provisions-Regelung im Exposé getroffen wurde.
§4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug der Courtage (Provision) oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes, mindestens jedoch 7%, zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§5 Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.
§ 6 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten der Firma Gruber International bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 7 Doppeltätigkeit des Maklers, Verweispflicht des Verkäufer/Verpächters
Die Firma Gruber International ist berechtigt, auch für den jeweiligen anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen. Eine durch die Firma Gruber International mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler- Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.
§ 8 Vertraulichkeit /Weitergabe von Informationen
Unsere Angebote sind nur für den Empfänger/Kauf- oder Pachtinteressant bestimmt und dürfen Dritten nicht weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Rechtsgeschäft mit dem nachgewiesenen Objekt/Unternehmen/Immobilie zustande, so hat der Kauf- oder Pachtinteressant ein erweitertes Provisionsversprechen in Höhe der im Erfolgsfalle anfallenden Provision zu erfüllen. Die Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen - insbesondere des Nachweises – an Dritte durch den Kauf- oder Pachtinteressant ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Makler gestattet. Andernfalls haftet er, unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruches, im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten für die entgangene Provision gemäß § 3. Der Kauf- oder Pachtinteressant verpflichtet sich gleichgültig ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt, zu strikter Vertraulichkeit und er wird keine der überlassenen Informationen, zu den ihm von Gruber International offerierten Immobilien, egal ob es sich um ein Exposé, Pachtvertrag oder wirtschaftliche Daten wie BWA´s oder Bilanzen handelt, an Dritte weitergeben. Der Kauf- oder Pachtinteressant verpflichtet sich ebenfalls, das er bei konkreterem Interesse an einer offerierten Immobilie oder Unternehmens, diese nicht allein, sondern nur im Beisein eines Maklers von Gruber International besichtigen. Er wird auch nicht die jeweiligen Verkäufer, Verpächter, Betreiber oder Angestellten auf den Verkauf oder die geplante Neuverpachtung der Immobilie/des Unternehmens ansprechen oder selbstständig ohne im Beisein von Gruber International, Verhandlungen führen. Bei Missbrauch, wie z.B. der Weitergabe von Informationen an Dritte oder auch bei Handlung ohne Vollmacht bei juristischen Personen, verpflichtet er sich Schadenersatz in Höhe der jeweils zum Kauf- oder Pachtobjekt ausgewiesenen Maklerprovision an die Firma Gruber International Real Estate zu leisten.
§ 9 Mitteilungspflicht des Verkäufer/Verpächter
Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch die Firma Gruber International als Auftragsnehmer angebotenes Objekt/Unternehmen/Immobilie zustande gekommen ist, hat der Verkäufer/Verpächter den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Es besteht ebenfalls Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.
§ 10 Makler-Kundenschutz-Vereinbarung (Referral-Agreement)
a) Registrierung eines Kaufinteressenten: Der Co-Makler verfügt über einen schriftlichen Suchauftrag (vom Kunde / Kaufinteressant gegengezeichnet), welcher sich für das nachfolgendes Immobilien-Kaufobjekt der Firma Gruber International interessiert. Der CO-Makler wird seinen Kaufinteressent mittels dieser Kundenschutzerklärung bei Gruber International registrieren und bekommt im Gegenzug von Gruber International für seinen Kaufinteressent einen Kundenschutz für 2 Jahre
b) Vergütung bei erfolgreichen Kaufabschluss durch den vermittelten Interessent: Sollte der vom Co-Makler ursächlich registrierte Kaufinteressent, das von Gruber International offerierte Kaufobjekt erwerben, oder ein anderes für den Käufer provisionspflichtige Kaufobjekt von Gruber International erwerben, so erhält der CO-Makler von Gruber International eine Vermittlungsprovision (Referral) . Die Vermittlungsprovision beträgt 25% der von Gruber International verdienten Maklerprovision bei einem Erst-Geschäft und 15% Vermittlungsprovision bei jedem Nachfolge-Geschäft innerhalb des 2-jährigen Kundenschutzes. Nach erfolgreichen Zahlung der verdienten Maklerprovision an Gruber International, durch den Käufer oder Verkäufer wird Gruber International den CO-Makler über den erfolgreichen Abschluss des Deals informieren. Der CO-Makler wird dann Gruber International eine Rechnung über die Vermittlung in Rechnung stellen, für die Gruber International ein Zahlungsziel von 14 Tagen bekommen wird.
c) Weitergabe vertraulicher Unterlagen durch den CO-Makler: Sollte Gruber International dem CO-Makler auf dessen eigenen Wunsch vertrauliche Unterlagen zum Objekt zur Einsicht Verfügung stellen, so verpflichtet er sich diese nicht selbst an seine Kunden oder Dritte weiter zu geben. Gruber International wird den jeweiligen Interessanten immer nur selbst kontaktieren und ihn über sein gesetzliches Widerrufsrecht belehren bzw. dies dann auch dokumentieren. Verstößt der CO-Makler gegenüber Gruber International mit dieser Vertraulichkeitspflicht, so wird er bei eventuellen Provisionsverlust, gegenüber Gruber International schadenersatzpflichtig in voller Höhe der entgangenen Maklerprovision.
d) Ursächlichkeit des Kundenschutzes: Nach Abschluss der Kundenschutz-Vereinbarung und den damit eingehenden Kontaktdaten des vom CO-Makler übermittelten Interessenten, bekommt Gruber International die Möglichkeit innerhalb von 3 Arbeitstagen eine eventuelle Vorkenntnis des Interessanten bei Gruber International zu prüfen. Sollte es bereits in der Vergangenheit geschäftliche Kontakte zwischen dem Interessenten und Gruber International gegeben haben, so wird Gruber International dies den Co-Makler dokumentieren. In diesem Fall würde ein Anspruch auf eine etwaige Vermittlungsgebühr für den CO-Makler entfallen. Besteht keine Vorkenntnis, so ist gilt die Vermittlung des Interessenten als erfolgreich bestätigt.
e) Gültigkeit der Kundenschutz - Vereinbarung: Dieser Makler - Kundenschutz - Vertrag basiert essential auf der Vereinbarung zwischen Gruber International und einem Co-Makler Unternehmen, welches über eine gültige Zulassung als Immobilienmakler verfügt sowie ein schriftliches, gegengezeichnetes Mandat seines Kunden vorlegen kann. Wird diese vorliegende Makler-Zulassung nicht über die Webseite des Co-Maklers dokumentiert, oder durch Vorlage einer Kopie seiner gültigen Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, so ist diese Vereinbarung nichtig. Kann der Co-Makler keinen schriftlichen Suchauftrag für seinen Kunden vorlegen, so ist Gruber International in diesem Fall nicht gebunden an die Zahlung einer Vermittlungsgebühr an den Co-Broker für den registrierten potentiellen Kunden.
§ 11 Abstand vom Vertrag für Verkäufer/Verpächter
Der Verkäufer/Verpächter ist verpflichtet, Gruber International Real Estate den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er von seinen Verkaufs- bzw. Vertragsabsichten Abstand nimmt.
§12. Prüfung der Identität:
Gemäß §4 Abs.6 Geldwäschegesetz (GwG) sind Makler verpflichtet die Identität Ihrer Kunden festzustellen, diese zu dokumentieren und die Angaben gegeben falls durch Vorlage des Personalausweises zu überprüfen, ebenfalls ist vom Makler festzustellen ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (z.B. Firmen) . Gruber International ist berechtigt seine Vertragspartner aufzufordern sich durch Beilage einer Kopie seines Personalausweises, Reisepasses oder gleichwerten Dokumentes, seine gemachten persönlichen Daten, wie Name, Geburtsort- und Datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und auszustellende Behörde, zu verifizieren. Handelt der Vertragspartner für Dritte (Firmen) so sind zusätzlich zu den personellen Angaben auch die genaue Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz oder Sitz der Hauptniederlassung, sowie der Name des gesetzlichen Vertreters zu vermerken.
§13 Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Gemäß §312 Abs. 1S. 1BGB gelten Maklerverträge, die im Internet geschlossen werden als Fernabsatzvertrag, mit einem 14 tägiges Widerrufsrecht für den Verbraucher. Jeder Verbraucher hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Fernabsatzverträge zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns (der Firma Gruber International Real Estate, 63500 Seligenstadt, Fusswasser 58) mittels einer eindeutigen Erklärung- z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail - über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn der Verbraucher den Fernabsatzvertrag widerruft, wird Gruber International den Verbraucher alle Zahlungen, die wir vom Verbraucher bereits erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Fernabsatzvertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde mit dem Verbraucher ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinen Fall werden dem Verbraucher, wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.
Definition Verbraucher: Im Recht bezeichnet man als Konsumenten /Verbraucher jede natürliche Person, die mit einem Unternehmer Geschäfte schließt ohne jedoch dabei selbst als Unternehmer zu handeln. Aufgrund seiner typischerweise gegebenen wirtschaftlichen Unterlegenheit ist der Konsument besonders schützenswert (Verbraucherschutz).
§ 14 Aufwandsentschädigung gegenüber Verkäufer/Verpächter
a) Aufwandsentschädigung bei einem qualifizierten Makler-Allein-Auftrag:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler seine bisherigen Aufwendungen zu ersetzten, wenn er während der Auftragslaufzeit seine Verkaufs- bzw. Vermietungsabsicht aufgibt, den Vertrag vorzeitig aufkündigt oder die Durchführung des Auftrags durch Änderung der Angebotsbedingungen erschwert, ohne Vertretungsvollmacht handelt, seine Alleinauftragspflichten bzw. Vertragspflichten verletzt oder auf sonstige Weise die Durchführung des Auftrags behindert. Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig. Fahrtkosten des Maklers sind mit 0,39 € pro gefahrenen Kilometer einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pauschal zu vergüten. Die Kosten für Porto und Telekommunkationsdienstleistungen wie Telefon, Telefax sind monatlich pauschal mit 34,95,- € inkl. MwSt. zu vergüten. Als Stundensatz für die Tätigkeit des Maklers für die Objektaufnahme, Objektbesichtigungen und Beratungsgespräche mit Interessenten und Auftraggebern wird 89,95 € inkl. gesetzlicher MwSt. vereinbart. Die Kosten für die Exposéerstellung und Internetaufbereitung sind pauschal für Hotels mit 995,- Euro € inkl. MWST, für Gewerbeimmobilien mit 695,- € inkl. MwSt., für Wohnungen 295,- € inkl. MwSt., für Einfamilienhäuser oder Ähnliches mit 495,- € inkl. MwSt. und für Mehrfamilienhäuser 495,- € inkl. MwSt. zu vergüten. Die Kosten für anfallende Übernachtungskosten, Flugreisen, Zeitungsinserate und das Einstellen des Verkaufs- bzw. Vermietungsobjektes ins Internet ist in Höhe des tatsächlichen Aufwandes zu vergüten. Allgemeine Geschäftsunkosten des Maklers sind nicht ersatzfähig.
b) Aufwandsentschädigung bei einem normalen Makler-Auftrag:
Für den Fall, dass das Auftragsobjekt durch den Auftraggeber selbst oder durch einen anderen beauftragten Makler verkauft wird, bzw. nach Kündigung des Maklervertrages oder dessen vertragliches Ende, bei dem das Auftragsobjekt nicht durch Gruber International veräußert werden konnte, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber Gruber International seine bisherigen Aufwendungen zu ersetzten. Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig. Fahrtkosten des Maklers sind mit 0,39 € pro gefahrenen Kilometer einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pauschal zu vergüten. Die Kosten für Porto und Telekommunkationsdienstleistungen wie Telefon, Telefax sind monatlich pauschal mit 34,95,- € inkl. MwSt. zu vergüten. Als Stundensatz für die Tätigkeit des Maklers für die Objektaufnahme, Objektbesichtigungen und Beratungsgespräche mit Interessenten und Auftraggebern wird 89,95 € inkl. gesetzlicher MwSt. vereinbart. Die Kosten für die Exposéerstellung und Internetaufbereitung sind pauschal für Hotels mit 995,- Euro € inkl. MWST, für Gewerbeimmobilien mit 695,- € inkl. MwSt., für Wohnungen 295,- € inkl. MwSt., für Einfamilienhäuser oder Ähnliches mit 495,- € inkl. MwSt. und für Mehrfamilienhäuser 495,- € inkl. MwSt. zu vergüten. Die Kosten für anfallende Übernachtungskosten, Flugreisen, Zeitungsinserate und das Einstellen des Verkaufs- bzw. Vermietungsobjektes ins Internet ist in Höhe des tatsächlichen Aufwandes zu vergüten. Allgemeine Geschäftsunkosten des Maklers sind nicht ersatzfähig.
§ 15 Haftung
Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern Sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt 2 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen.
§ 16 Abweichungen und Ergänzungen
Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist Seligenstadt Erfüllungsort und Gerichtsstand.
§ 18 Copyright
Die Inhalte der Internetseiten von Gruber International sind urheberrechtlich geschützt. Von Gruber International erstellten Grafiken und Texte, oder Teile derselben, dürfen ohne vorherige Zustimmung von Gruber International in Medien jeglicher Art weder verwendet noch vervielfältigt werden.
§ 19 Inhalt des Internetangebots
Gruber International übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Qualität oder Vollständigkeit der im Internetangebot präsentierten Informationen. Haftungsansprüche gegen Gruber International für Schäden jeglicher Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen oder durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen entstanden sind, werden hiermit ausgeschlossen. Gruber International behält es sich ausdrücklich vor, die bereitgestellten Informationen ohne Vorankündigung zu verändern, zu erweitern oder zu entfernen.
§ 20.Verweise auf fremde Internetseiten
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§ 23 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Für den Fall, das einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, verpflichten sich die Parteien bereits jetzt in Verhandlungen einzutreten, die zu Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Gruber International Real Estate
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Gruber International Real Estate
§ 1 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie als Kauf- oder Pachtinteressant von einem oder mehreren Angeboten der Firma Gruber International Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigentümer/ Verkäufer/Verpächter direkt in Verbindung setzen. Mit Empfang des Angebotes –per Post, E- Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise- treten diese AGB in Kraft. Ist dem Kauf- oder Pachtinteressant das nachgewiesene Objekt/Unternehmen/Immobilie zum Zeitpunkt des Nachweises bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen. Hierbei hat er Zeitpunkt und Anbieter schriftlich zu benennen. Auf Verlangen ist Kenntnis und Zeitpunkt zu belegen. Wird das nachgewiesene Objekt später nochmals von Dritten angeboten, so hat der Auftraggeber dieses als bekannt zurückzuweisen, um die Kausalität der Maklertätigkeit nicht zu gefährden. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und gleichzeitig auch Anerkennung der AGB. Der Vertrag über ein nachgewiesenes Objekt ist uns sofort mitzuteilen.
§ 2 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma Gruber International ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma Gruber International bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma Gruber International zum Abschluss des Vertrages mit ursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar sofort und ohne Abzug nach Rechnungslegung. Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot festgelegten Courtage (Provision). Sofern weder eine Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) abgeschlossen wurde noch eine Courtage (Provision) im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 3 AGB. Bei Unternehmenskauf, Immobilienkauf, Warenabstand, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes/Unternehmen/Immobilie als Vertragsabschluss. Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma Gruber International der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt/Unternehmen/Immobilie des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. Die Courtage (Provision) ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt/Unternehmen/Immobilie übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt/Unternehmen/Immobilie erfolgt. Der Anspruch auf Courtage (Provision) bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
§ 3 Höhe der Courtage (Provision)
a.) Bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften beträgt die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Käufer 5,00 % vom Gesamtkaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere individuelle Provisions-Regelung im Exposé getroffen wurde.
b.) Bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften beträgt die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Objektnehmer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde, zwei Nettomonatsmieten bei Wohnimmobilien zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und drei Nettomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer; dies sind die vom Objektnehmer zu zahlenden Beträge zzgl. aller sonstigen Zuwendungen und geldwerten Leistungen, mit Ausnahme der Nebenkosten und etwaiger Mehrwertsteuer. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird diese Courtage (Provision) aufgrund der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet. Bei gewerblichen Mietverträgen mit einer Laufzeit von 3-5 Jahren ist eine Maklerprovision in Höhe e von 3,5 Nettomieten fällig und bei Verträgen von Mietdauer länger als 5 Jahre ist eine Maklerprovision von 5,95 % (5,95 von Hundert) inkl. 19% MWST des auf die Gesamtlaufzeit des entfallenden Mietzinses, höchsten jedoch auf die Gesamtlaufzeit von 10 Jahren fällig.
c.) Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters vereinbart, so ist eine weitere Maklercourtage (Maklerprovision) in Höhe einer Monatskaltmiete oder –Pacht zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer durch den Mieter oder Pächter zu zahlen.
d.) Bei der Vermittlung eines Vorkaufrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1,50 % bei Verträgen bis 100.000,00 € und 1,00 % bei Verträgen ab 100.000,00 € des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufrechtes weitere 2,50 % bei Verträgen bis 100.000,00 € und 2,00 % bei Verträgen ab 100.000,00 € des Kaufpreises, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu zahlen.
e.) Erfolgt aufgrund des Nachweises der Firma Gruber International der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber die Courtage (Provision) in Höhe wie unter § 3 a aufgeführt, des gezahlten Versteigerungserlöses zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung getroffen wurde.
f.) Bei Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechtes beträgt die Courtage (Provision) für den Erwerber 3,00 % vom Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 18-fache Jahreserbbauzins.
g.) Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zzgl. des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalwert der Rente).
h) Bei einen Verkauf des Warenbestandes oder des Mobiliars im Rahmen eines neuen Pachtvertrages beträgt die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den
Käufer 5,00 % vom Gesamtkaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere individuelle Provisions-Regelung im Exposé getroffen wurde.
§4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug der Courtage (Provision) oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes, mindestens jedoch 7%, zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§5 Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.
§ 6 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten der Firma Gruber International bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 7 Doppeltätigkeit des Maklers, Verweispflicht des Verkäufer/Verpächters
Die Firma Gruber International ist berechtigt, auch für den jeweiligen anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen. Eine durch die Firma Gruber International mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler- Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.
§ 8 Vertraulichkeit /Weitergabe von Informationen
Unsere Angebote sind nur für den Empfänger/Kauf- oder Pachtinteressant bestimmt und dürfen Dritten nicht weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Rechtsgeschäft mit dem nachgewiesenen Objekt/Unternehmen/Immobilie zustande, so hat der Kauf- oder Pachtinteressant ein erweitertes Provisionsversprechen in Höhe der im Erfolgsfalle anfallenden Provision zu erfüllen. Die Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen - insbesondere des Nachweises – an Dritte durch den Kauf- oder Pachtinteressant ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Makler gestattet. Andernfalls haftet er, unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruches, im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten für die entgangene Provision gemäß § 3. Der Kauf- oder Pachtinteressant verpflichtet sich gleichgültig ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt, zu strikter Vertraulichkeit und er wird keine der überlassenen Informationen, zu den ihm von Gruber International offerierten Immobilien, egal ob es sich um ein Exposé, Pachtvertrag oder wirtschaftliche Daten wie BWA´s oder Bilanzen handelt, an Dritte weitergeben. Der Kauf- oder Pachtinteressant verpflichtet sich ebenfalls, das er bei konkreterem Interesse an einer offerierten Immobilie oder Unternehmens, diese nicht allein, sondern nur im Beisein eines Maklers von Gruber International besichtigen. Er wird auch nicht die jeweiligen Verkäufer, Verpächter, Betreiber oder Angestellten auf den Verkauf oder die geplante Neuverpachtung der Immobilie/des Unternehmens ansprechen oder selbstständig ohne im Beisein von Gruber International, Verhandlungen führen. Bei Missbrauch, wie z.B. der Weitergabe von Informationen an Dritte oder auch bei Handlung ohne Vollmacht bei juristischen Personen, verpflichtet er sich Schadenersatz in Höhe der jeweils zum Kauf- oder Pachtobjekt ausgewiesenen Maklerprovision an die Firma Gruber International Real Estate zu leisten.
§ 9 Mitteilungspflicht des Verkäufer/Verpächter
Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch die Firma Gruber International als Auftragsnehmer angebotenes Objekt/Unternehmen/Immobilie zustande gekommen ist, hat der Verkäufer/Verpächter den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Es besteht ebenfalls Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.
§ 10 Makler-Kundenschutz-Vereinbarung (Referral-Agreement)
a) Registrierung eines Kaufinteressenten: Der Co-Makler verfügt über einen schriftlichen Suchauftrag (vom Kunde / Kaufinteressant gegengezeichnet), welcher sich für das nachfolgendes Immobilien-Kaufobjekt der Firma Gruber International interessiert. Der CO-Makler wird seinen Kaufinteressent mittels dieser Kundenschutzerklärung bei Gruber International registrieren und bekommt im Gegenzug von Gruber International für seinen Kaufinteressent einen Kundenschutz für 2 Jahre
b) Vergütung bei erfolgreichen Kaufabschluss durch den vermittelten Interessent: Sollte der vom Co-Makler ursächlich registrierte Kaufinteressent, das von Gruber International offerierte Kaufobjekt erwerben, oder ein anderes für den Käufer provisionspflichtige Kaufobjekt von Gruber International erwerben, so erhält der CO-Makler von Gruber International eine Vermittlungsprovision (Referral) . Die Vermittlungsprovision beträgt 25% der von Gruber International verdienten Maklerprovision bei einem Erst-Geschäft und 15% Vermittlungsprovision bei jedem Nachfolge-Geschäft innerhalb des 2-jährigen Kundenschutzes. Nach erfolgreichen Zahlung der verdienten Maklerprovision an Gruber International, durch den Käufer oder Verkäufer wird Gruber International den CO-Makler über den erfolgreichen Abschluss des Deals informieren. Der CO-Makler wird dann Gruber International eine Rechnung über die Vermittlung in Rechnung stellen, für die Gruber International ein Zahlungsziel von 14 Tagen bekommen wird.
c) Weitergabe vertraulicher Unterlagen durch den CO-Makler: Sollte Gruber International dem CO-Makler auf dessen eigenen Wunsch vertrauliche Unterlagen zum Objekt zur Einsicht Verfügung stellen, so verpflichtet er sich diese nicht selbst an seine Kunden oder Dritte weiter zu geben. Gruber International wird den jeweiligen Interessanten immer nur selbst kontaktieren und ihn über sein gesetzliches Widerrufsrecht belehren bzw. dies dann auch dokumentieren. Verstößt der CO-Makler gegenüber Gruber International mit dieser Vertraulichkeitspflicht, so wird er bei eventuellen Provisionsverlust, gegenüber Gruber International schadenersatzpflichtig in voller Höhe der entgangenen Maklerprovision.
d) Ursächlichkeit des Kundenschutzes: Nach Abschluss der Kundenschutz-Vereinbarung und den damit eingehenden Kontaktdaten des vom CO-Makler übermittelten Interessenten, bekommt Gruber International die Möglichkeit innerhalb von 3 Arbeitstagen eine eventuelle Vorkenntnis des Interessanten bei Gruber International zu prüfen. Sollte es bereits in der Vergangenheit geschäftliche Kontakte zwischen dem Interessenten und Gruber International gegeben haben, so wird Gruber International dies den Co-Makler dokumentieren. In diesem Fall würde ein Anspruch auf eine etwaige Vermittlungsgebühr für den CO-Makler entfallen. Besteht keine Vorkenntnis, so ist gilt die Vermittlung des Interessenten als erfolgreich bestätigt.
e) Gültigkeit der Kundenschutz - Vereinbarung: Dieser Makler - Kundenschutz - Vertrag basiert essential auf der Vereinbarung zwischen Gruber International und einem Co-Makler Unternehmen, welches über eine gültige Zulassung als Immobilienmakler verfügt sowie ein schriftliches, gegengezeichnetes Mandat seines Kunden vorlegen kann. Wird diese vorliegende Makler-Zulassung nicht über die Webseite des Co-Maklers dokumentiert, oder durch Vorlage einer Kopie seiner gültigen Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, so ist diese Vereinbarung nichtig. Kann der Co-Makler keinen schriftlichen Suchauftrag für seinen Kunden vorlegen, so ist Gruber International in diesem Fall nicht gebunden an die Zahlung einer Vermittlungsgebühr an den Co-Broker für den registrierten potentiellen Kunden.
§ 11 Abstand vom Vertrag für Verkäufer/Verpächter
Der Verkäufer/Verpächter ist verpflichtet, Gruber International Real Estate den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er von seinen Verkaufs- bzw. Vertragsabsichten Abstand nimmt.
§12. Prüfung der Identität:
Gemäß §4 Abs.6 Geldwäschegesetz (GwG) sind Makler verpflichtet die Identität Ihrer Kunden festzustellen, diese zu dokumentieren und die Angaben gegeben falls durch Vorlage des Personalausweises zu überprüfen, ebenfalls ist vom Makler festzustellen ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (z.B. Firmen) . Gruber International ist berechtigt seine Vertragspartner aufzufordern sich durch Beilage einer Kopie seines Personalausweises, Reisepasses oder gleichwerten Dokumentes, seine gemachten persönlichen Daten, wie Name, Geburtsort- und Datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und auszustellende Behörde, zu verifizieren. Handelt der Vertragspartner für Dritte (Firmen) so sind zusätzlich zu den personellen Angaben auch die genaue Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz oder Sitz der Hauptniederlassung, sowie der Name des gesetzlichen Vertreters zu vermerken.
§13 Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Gemäß §312 Abs. 1S. 1BGB gelten Maklerverträge, die im Internet geschlossen werden als Fernabsatzvertrag, mit einem 14 tägiges Widerrufsrecht für den Verbraucher. Jeder Verbraucher hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Fernabsatzverträge zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns (der Firma Gruber International Real Estate, 63500 Seligenstadt, Fusswasser 58) mittels einer eindeutigen Erklärung- z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail - über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn der Verbraucher den Fernabsatzvertrag widerruft, wird Gruber International den Verbraucher alle Zahlungen, die wir vom Verbraucher bereits erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Fernabsatzvertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde mit dem Verbraucher ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinen Fall werden dem Verbraucher, wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.
Definition Verbraucher: Im Recht bezeichnet man als Konsumenten /Verbraucher jede natürliche Person, die mit einem Unternehmer Geschäfte schließt ohne jedoch dabei selbst als Unternehmer zu handeln. Aufgrund seiner typischerweise gegebenen wirtschaftlichen Unterlegenheit ist der Konsument besonders schützenswert (Verbraucherschutz).
§ 14 Aufwandsentschädigung gegenüber Verkäufer/Verpächter
a) Aufwandsentschädigung bei einem qualifizierten Makler-Allein-Auftrag:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler seine bisherigen Aufwendungen zu ersetzten, wenn er während der Auftragslaufzeit seine Verkaufs- bzw. Vermietungsabsicht aufgibt, den Vertrag vorzeitig aufkündigt oder die Durchführung des Auftrags durch Änderung der Angebotsbedingungen erschwert, ohne Vertretungsvollmacht handelt, seine Alleinauftragspflichten bzw. Vertragspflichten verletzt oder auf sonstige Weise die Durchführung des Auftrags behindert. Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig. Fahrtkosten des Maklers sind mit 0,39 € pro gefahrenen Kilometer einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pauschal zu vergüten. Die Kosten für Porto und Telekommunkationsdienstleistungen wie Telefon, Telefax sind monatlich pauschal mit 34,95,- € inkl. MwSt. zu vergüten. Als Stundensatz für die Tätigkeit des Maklers für die Objektaufnahme, Objektbesichtigungen und Beratungsgespräche mit Interessenten und Auftraggebern wird 89,95 € inkl. gesetzlicher MwSt. vereinbart. Die Kosten für die Exposéerstellung und Internetaufbereitung sind pauschal für Hotels mit 995,- Euro € inkl. MWST, für Gewerbeimmobilien mit 695,- € inkl. MwSt., für Wohnungen 295,- € inkl. MwSt., für Einfamilienhäuser oder Ähnliches mit 495,- € inkl. MwSt. und für Mehrfamilienhäuser 495,- € inkl. MwSt. zu vergüten. Die Kosten für anfallende Übernachtungskosten, Flugreisen, Zeitungsinserate und das Einstellen des Verkaufs- bzw. Vermietungsobjektes ins Internet ist in Höhe des tatsächlichen Aufwandes zu vergüten. Allgemeine Geschäftsunkosten des Maklers sind nicht ersatzfähig.
b) Aufwandsentschädigung bei einem normalen Makler-Auftrag:
Für den Fall, dass das Auftragsobjekt durch den Auftraggeber selbst oder durch einen anderen beauftragten Makler verkauft wird, bzw. nach Kündigung des Maklervertrages oder dessen vertragliches Ende, bei dem das Auftragsobjekt nicht durch Gruber International veräußert werden konnte, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber Gruber International seine bisherigen Aufwendungen zu ersetzten. Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig. Fahrtkosten des Maklers sind mit 0,39 € pro gefahrenen Kilometer einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pauschal zu vergüten. Die Kosten für Porto und Telekommunkationsdienstleistungen wie Telefon, Telefax sind monatlich pauschal mit 34,95,- € inkl. MwSt. zu vergüten. Als Stundensatz für die Tätigkeit des Maklers für die Objektaufnahme, Objektbesichtigungen und Beratungsgespräche mit Interessenten und Auftraggebern wird 89,95 € inkl. gesetzlicher MwSt. vereinbart. Die Kosten für die Exposéerstellung und Internetaufbereitung sind pauschal für Hotels mit 995,- Euro € inkl. MWST, für Gewerbeimmobilien mit 695,- € inkl. MwSt., für Wohnungen 295,- € inkl. MwSt., für Einfamilienhäuser oder Ähnliches mit 495,- € inkl. MwSt. und für Mehrfamilienhäuser 495,- € inkl. MwSt. zu vergüten. Die Kosten für anfallende Übernachtungskosten, Flugreisen, Zeitungsinserate und das Einstellen des Verkaufs- bzw. Vermietungsobjektes ins Internet ist in Höhe des tatsächlichen Aufwandes zu vergüten. Allgemeine Geschäftsunkosten des Maklers sind nicht ersatzfähig.
§ 15 Haftung
Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern Sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt 2 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen.
§ 16 Abweichungen und Ergänzungen
Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist Seligenstadt Erfüllungsort und Gerichtsstand.
§ 18 Copyright
Die Inhalte der Internetseiten von Gruber International sind urheberrechtlich geschützt. Von Gruber International erstellten Grafiken und Texte, oder Teile derselben, dürfen ohne vorherige Zustimmung von Gruber International in Medien jeglicher Art weder verwendet noch vervielfältigt werden.
§ 19 Inhalt des Internetangebots
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Für den Fall, das einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, verpflichten sich die Parteien bereits jetzt in Verhandlungen einzutreten, die zu Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben.
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